Wir beraten und vertreten Einzelpersonen und Erbengemeinschaften ebenso wie Institutionen in allen Bereichen des Erbrechts. Sowohl national als auch international.
Wir helfen Ihnen, Ihre Vermögensnachfolge aus Ihrer Sicht optimal zu regeln. Dabei steht im Vordergrund, dass steuerlichen Möglichkeiten genutzt und Erbstreitigkeiten vermieden werden.
Nach einem Todesfall stellen sich nicht selten auch viele rechtliche Fragen. Wir beraten und begleiten Sie als Hinterbliebene in puncto Erbauseinandersetzung , Durchsetzung Ihrer Pflichteilsansprüche und in Angelegenheiten zur Erschaftssteuerpflicht.
In der letzten Lebensphase sind einige Dinge zu bedenken und zu erledigen. Man sollte Vorkehrungen treffen, falls das eigene Handlungsvermögen leiden sollte, etwa vertrauten Personen Vollmachten erteilen, eventuell auch über den Tod hinaus. Mit uns machen Sie hier alles richtig.
- spezialisiert auf nationales und internationales Erbrecht
- spezialisiert auf internationales Vertragsrecht
- Ihr Experte für Familienrecht, Bau- und Immobilienrecht, Arbeitsrecht sowie Bank- und Kapitalanlagerecht
- Mitglied im deutschen Anwaltsverein (DAV)
- Member of the IPBA (Inter-Pacific BAR Association)
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Familienrecht und Baurecht im Deutschen Anwaltverein (DAV)
- Mitglied der deutsch-spanischen Auslandshandelskammer Vertretungsberechtigt bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten
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